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Der
  Digital kongress

Lese jetzt die Zusammenfassung und Empfehlungen

Digitalkongress "Data. Data. Data."

der FDP Bayern und FDP Hessen

Am 2.9.2023 veranstalten die bayerische und hessische FDP gemeinsam einen virtuellen Digitalkongress zum Thema "Daten".

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Daten sind ein fundamentaler Treibstoff der Digitalisierung. Mithilfe von Daten können Prozesse optimiert, Muster erkannt, innovative Lösungen entwickelt und fundierte Entscheidungen getroffen werden. Der Umgang mit Daten birgt aber auch Risiken wie Missbrauch, Datenschutzverletzungen, Datendiebstahl und verzerrte Datensätze. Die FDP Hessen und die FDP Bayern diskutieren gemeinsam in einem virtuellen Digitalkongress die Chancen und Risiken von Daten im Kontext der Digitalisierung. Eröffnet wird der Kongress von den beiden Spitzenkandidaten Dr. Stefan Naas und Martin Hagen.

Thematisch gliedert sich der Kongress in die Bereiche:

  • Was darf der Staat mit meinen Daten?

  • Chancen durch Daten

  • Digitaler Zwilling, Künstliche Intelligenz und Big Data

Zu jedem Themenblock gibt es mehrere Impulsvorträge mit anschließender Diskussion.

Organisation

Samstag, 2. September 2023, 10:00-13:30 Uhr

Virtuelle Teilnahme über https://meet.goto.com/fdpbayern/digitalkongress

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Kein Zwang, aber nützlich: Bleiben Sie auf dem Laufenden und melden Sie sich an!

Programm

10:00-10:15 Begrüßung und Moderation

Ulrich Bode

10:15-10:30 Grußworte

Martin Hagen, MdL und Spitzenkandidat der FDP Bayern

Dr. Stefan Naas, MdL und Spitzenkandidat der FDP Hessen

10:30-11:30 Was darf der Staat mit meinen Daten?

Dr. Helmut Kaltenhauser, MdL: Daten für Bayern

Uwe Probst: Digitaler Staat für Bayerns Menschen

Oliver Stirböck, MdL: Offene Datennutzen, private Daten schützen – Perspektiven für die Länder

11:30-12:30 Chancen durch Daten

Max Funke-Kaiser, MdB: DataNation: Deutschlands Datenpotenzial entfesseln

Manfred Heiss: Geschäftsmodell myData

Thorsten Sinning: Digitale Identitäten

12:30-13:30 Digitaler Zwilling, Künstliche Intelligenz und Big Data

Svenja Hahn, MdEP: Der AI Act der Europäischen Union

Pierre Springer: Datenqualität und KI

Ulrich Bode: Wie entwickelt sich die KI in den nächsten 5 Jahren?

Referenten

  • Ulrich Bode ist selbständiger IT-Berater, Vorsitzender des Digitalrats der FDP Bayern und Referent für Digitalisierung und IT im Kreistag Fürstenfeldbruck sowie Gemeinderat Eichenau. Er ist Autor des Buches Masterplan Digitales Bayern.

  • Martin Hagen, MdL, FDP-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 2023 in Bayern, Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Bayerischen Landtag, Mitglied  im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, Mitglied im  FDP-Bundesvorstand.

  • Dr. Stefan Naas, MdL, FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2023 in Hessen, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Kreistag Hochtaunus, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Landeswohlfahrtsverband Hessen, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen des Hessischen Landtags.

  • Dr. Helmut Kaltenhauser ist Mitglied des Bayerischen Landtags und Sprecher für Digitalisierung der Landtagsfraktion. Er ist Mitglied der Datenschutzkommission und des IuK-Beirats.

  • Oliver Stirböck ist MdL in Hessen, in der FDP-Fraktion Sprecher für Digitalisierung, Europa und den Finanzplatz Frankfurt. Im Landtag Mitglied der Ausschüsse für Wirtschaft, Energie und Wohnen, für Digitales und Datenschutz sowie dem Europaausschuss.

  • Max Funke-Kaiser ist studierter Betriebswirt und Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist Digitalpolitischer Sprecher der FDP Bundestagsfraktion.

  • Uwe Probst, Jahrgang 1965, beschäftigt sich seit dem Leak der Tschernobyl-Katastrophe 1986 ehrenamtlich mit der Netzpolitik. Hier setzt er sich für Bürgerrechte ein. Er ist Mitgründer und Vorstandsmitglied von LOAD e.V. und aktiv in diversen FDP-Gremien auf Landes- und Bundesebene.

  • Manfred H. Heiss, Diplom-Kaufmann, ist Innovationstreiber und Digitalisierungsexperte, Leiter internationaler IT-Großprojekte bei weltbekannten Automobil- und Softwareunternehmen, Gründer und Geschäftsführer der MyAutoData GmbH sowie Buchautor bei Stiftung Datenschutz.

  • Thorsten Sinning ist Diplom-Ingenieur, belgischer Patentvertreter und hat an der RWTH Aachen im Bereich elektrische Muskel- und Neurostimulation geforscht. Heute arbeitet er als Fachexperte für die Telekom im Vorstandsbereich Technology & Innovation.

  • Svenja Hahn ist Abgeordnete im Europäischen Parlament, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie Vize-Präsidentin der Alliance of Liberals and Democrats for Europe (ALDE).

  • Pierre Springer ist Mathematiker, Unternehmer in Bereich KI und IT-Infrastruktur, KI-Experte bei ZITiS, Mitglied bei den Standardisierungsorganisationen DIN, ETSI und IEEE im Bereich der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz.

Zusammenfassung

Dr. Stefan Naas fordert die Verwaltung zu digitalisieren, statt die Digitalisierung zu verwalten. Die FDP im Hessischen Landtag hatte einen Gesetzesentwurf für Open Data eingebracht, der abgelehnt wurde. Darauf hatte die Regierung ein eigenes Gesetz eingebracht, dass leider von geringer Qualität ist. Die Finanzdaten vom Finanzplatz Frankfurt stellen einen besonderen Wert dar. Naas bemängelte eine Vielzahl an Förderprogrammen, der für die Kommunen viel Aufwand und Einschränkungen bedeutet.

 

Martin Hagen betonte, dass Digitalisierung kein Randthema ist, sondern viele andere Themen durch Digitalisierung einen Schub erfahren. So kann die Landwirtschaft den Einsatz von chemischen Mitteln durch Digitalisierung reduzieren und der Fachkräftemangel eine Entlastung erfahren, etwa in der Pflege. Die FDP hat eine Open Data Strategie angestoßen, die von der Regierung aber nicht übernommen wurde.

 

Helmut Kaltenhauser warnt davor Verwaltungsprozesse 1:1 zu digitalisieren. Vielmehr müssten diese auch überarbeitet werden. Die FDP-Fraktion hatte 2020 eine Initiative für eine Ergänzung im BayEGovG ergriffen, um Open Data zu ergänzen. Dies wurde mit dem Verweis auf das kommende Bay Digitalgesetz abgelehnt.  OpenData wurde im Bay Digitalgesetz im Art. 14 verankert, ist aber keine echte Pflicht und bleibt hinter den Regelungen anderer Länder zurück. Der Artikel sieht für Details ein eigenes Gesetz vor, dies liegt bis heute nicht vor. Die FDP-Initiative Open Data im Digitalgesetz zu verankern, wurde mit Hinweis auf das Spezialgesetz abgelehnt. die Homepage https://opendata.bayern bleibt daher bislang rudimentär.

 

Uwe Probst sieht die Rolle des Staates als Dienstleister und nicht die Bürger als Untertanen. Der Datenschutz startete 1983 mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkzählung durch. Bei der Überwachung ist das Recht auf Privatsphäre zu beachten und Eingriffe nur mit Richterbeschluss erlaubt. Backdoors für eine Chatkontrolle sind abzulehnen. Um gleiche Chancen für alle zu ermöglichen, gilt es Oligopole zu verhindern.

 

Oliver Stirböck fasst den Umgang mit Daten als Leitsatz "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" zusammen. Die Regierung in Hessen hatte viele Bedenken gegen Open Data, die sich alle als nicht haltbar erwiesen. Die FDP hat in einer zweiten Version ihres Entwurfs auch die Kommunen einbezogen. Das Gesetz, dass die Regierung vorgelegt hat, enthält viele Kannbestimmungen, aber wenig konkrete Umsetzung.

 

Max Funke-Kaiser betonte, dass datengetriebene Geschäftsmodelle Motor für die Wirtschaft von morgen sind. Die aktuell beschlossene Datenstrategie der Bundesregierung will mehr und bessere Daten zur Verfügung stellen. Dies soll auch Live-Daten umfassen. Es sollen Anreize geschaffen werden und Musterverträge bereitgestellt werden, so dass auch von privater Seite Daten bereitgestellt werden. Die Interoperabilität soll gestärkt werden, etwa durch Vereinheitlichung von Metadaten. In internationalen Gremien soll Deutschland wieder stärker präsent sein.

 

Manfred Heiss will den Datenschatz, den jeder Verbraucher beispielsweise beim Shopping, Gesundheit oder Mobilität produziert, zum Nutzen aller verwerten. Allein der Wert der Mobildaten mit 24,3 Billionen Datenpunkten pro Jahr beträgt 1,9 Billionen Euro jährlich. Jede Privatperson hat gemäß GDPR die Rechte an den eigenen Daten. Neben der potenziellen Monetarisierung schafft die "persönliche Schnittstelle" auch Transparenz, Datensouveränität und Wahlfreiheit.

 

Thorsten Sinning stellte Digitale Identitäten in Deutschland vor. Die Smart eID ist in den Personalausweis integriert und bietet in Verbindung mit der App eine sichere Online-Ausweisfunktion. Die geringe Verbreitung des eID-Systems resultiert laut Experten aus begrenzten Anwendungsmöglichkeiten, hohen Kosten und unzureichender PR. Neben einer Weiterentwicklung im Rahmen von GovlabDE besteht mit der eIDAS Direktive (2022) das Ziel ab 2026 eine europaweite Lösung anzubieten.

 

Svenja Hahn stellt zum AI Act der EU fest, dass vieles explizit nicht reguliert wird, schon gar nicht die Technologie. Vielmehr ist die Fragestellung, wo Risiken sind. Beispielsweise kann Gesichtserkennung nützlich sein, um ein Smartphone freizuschalten, aber auch zur Überwachung eingesetzt werden. Nicht die Technologie ist das Risiko, sondern die Anwendung. Deshalb wird die Anwendung angeschaut, nicht die Technologie. Bei der generativen KI ist die Risikoeinschätzung schwierig, weil eine breite Nutzung erfolgt, ohne dass man konkrete Kenntnis der Nutzung hat. Der Fokus ist auf Privatpersonen, daher fehlt beispielsweise die militärische Nutzung. Die liberalen Positionen für Bürgerrechte und Innovation sind im AI Act enthalten.

 

Pierre Springer zeigte die Chancen durch gute Datenqualität auf. Sie ermöglicht Automatisierung und bietet Wettbewerbsvorteile. Datenqualität in Verbindung mit KI bieten enormes Wertschöpfungspotenzial für Unternehmen und den öffentlichen Sektor. Dabei ist eine sorgfältige Risikominderung unerlässlich. Mit der richtigen Strategie und Umsetzung kann Deutschland eine führende Rolle in diesem Bereich einnehmen. Die Nationale Datenstrategie ist dafür eine gute Grundlage.

 

Ulrich Bode bewertete einige Aussagen und Mythen über KI. So sei die Aussage, dass bestimmte Leistungen dem Menschen vorbehalten bleiben, meist nur eine Frage der Zeit, bis der Vorbehalt fällt. Umgekehrt seien manche Szenarios zumindest auf absehbare Zeit zu optimistisch. Der Vergleich mit dem menschlichen Hirn hinke, KI sollte als statistikbasierte Mustererkennung betrachtet werden, das aber auf hohem Niveau. Die KI profitiere heute von leistungsstarken IT-Systemen und erheblichen finanziellen Ressourcen, wie es sie in früheren Zeiten nicht gegeben hat. Beides zusammen habe der KI zum Durchbruch verholfen.

Empfehlungen

Aus den Beiträgen lassen sich folgende Empfehlungen folgern:

  1. Leitsatz für den Staat ist "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen".

  2. Regulierung schafft den Rahmen für die Nutzung. Durch Regulierung soll Innovation nicht behindert, sondern befördert werden.

  3. Ein technisch einheitlicher Unterbau ist für eine wirkungsvolle Umsetzung unerlässlich und sollte mit der größtmöglichen Reichweite ausgestattet werden, also idealerweise weltweit, zumindest innerhalb der EU. Deutschland soll sich wieder stärker in die Normierung einbringen.

  4. Der gesetzliche Rahmen für Open Data muss ausgebaut und verbessert werden. Bei öffentlichen Daten ist der Staat unmittelbar für die Umsetzung in der Pflicht.

  5. Eingriffe in die Datenhoheit des Einzelnen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und bei Überwachung einen richterlichen Beschluss im Einzelfall.

  6. Die Datenqualität ist im Detail schwierig, aber essenziell für den Erfolg.

  7. Smart eID soll europaweit als Zugangsinstrument verfügbar sein und auch für private Nutzungen eingesetzt werden können.

 

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